Faltblatt informiert über Versicherungsschutz im Ehrenamt

Versicherungsschutz im Ehrenamt

Wer sich ehrenamtlich für andere Menschen engagiert, ist im Land Brandenburg besonders abgesichert: Informationen zum Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt bietet das Faltblatt „Sicherheit für bürgerschaftlich Engagierte“, das das Sozialministerium jetzt in einer aktualisierten Auflage veröffentlicht hat. Es kann kostenlos im Internet unter www.masgf.brandenburg.de bestellt werden.

Sozialministerin Diana Golze sagte: „Für unsere Gesellschaft ist das Ehrenamt von unschätzbar großem Wert. Ob bei der Freiwilligen Feuerwehr, Sportvereinen oder Jugendtreffs, das Ehrenamt in der Hospizarbeit, in der Seniorenbetreuung oder in den vielen Willkommensinitiativen für Geflüchtete, tagtäglich engagieren sich tausende Brandenburgerinnen und Brandenburger für ihre Mitmenschen. Dieses Engagement ist großartig und keinesfalls eine Selbstverständlichkeit. Angesichts neuer Herausforderungen ist unsere Gesellschaft mehr denn je auf die freiwillige und ehrenamtliche Mitarbeit angewiesen.“

Allerdings werden über die große Einsatzfreude hinaus häufig mögliche Risiken des Ehrenamts vergessen und erst im Schadensfall wird mitunter sichtbar, dass der persönliche Versicherungsschutz nicht ausreicht. Golze erklärte: „Deshalb hat die brandenburgische Landesregierung ein besonderes Augenmerk auf den Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz für freiwillig Engagierte, durch welchen die Sicherheit für die vielen Engagierten im Land erhöht werden soll. Der erweiterte Versicherungsschutz ist ein kleiner Beitrag und ein Dankeschön des Landes in Wertschätzung des Ehrenamts.“

Für den Fall, dass Ehrenamtliche für das hier versicherte Haftpflichtrisiko nicht bereits anderweitig abgesichert sind, können sie das Angebot des Landes nutzen. Voraussetzung ist unter anderem, dass sie ihre ehrenamtliche Tätigkeit im Land Brandenburg ausüben bzw. ihre Tätigkeit von Brandenburg ausgeht. Beim Haftpflichtversicherungsschutz muss die Tätigkeit in rechtlich unselbständigen Strukturen stattfinden. Insofern sind Vereine, Verbände, Stiftungen, GmbHs usw. nicht aus der Pflicht entlassen, den Versicherungsschutz ihrer Ehrenamtlichen sicherzustellen. Der Versicherungsschutz im Bereich der Unfallversicherung besteht auch für Ehrenamtliche, die in rechtlich selbständigen Strukturen tätig sind.